Hausarztpraxis Schwab · Gauting

Belehrung nach Infektionsschutzgesetz

Privatleistung

Gesundheitsbelehrung nach Infektionsschutzgesetz — Erst- und Folgebelehrung direkt in der Praxis durch bevollmächtigten Arzt.

Wer beruflich mit Lebensmitteln arbeitet oder in Gemeinschaftseinrichtungen tätig ist, benötigt vor Arbeitsbeginn eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) — umgangssprachlich auch als 'Gesundheitszeugnis' bekannt. Klaus Schwab ist als bevollmächtigter Arzt des Landratsamts Starnberg (LRA Starnberg) berechtigt, sowohl die Erstbelehrung als auch die Folgebelehrung nach § 43 IfSG durchzuführen. Das bedeutet für Sie: Sie erhalten Ihre Belehrung direkt bei uns in der Praxis — schnell, unkompliziert und ohne den Umweg über das Gesundheitsamt. Ob Sie zum ersten Mal eine Belehrung benötigen oder Ihre bestehende Bescheinigung erneuern möchten — wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner in Gauting und Umgebung.

Ablauf — Was erwartet Sie?

  1. Terminvereinbarung in unserer Praxis (online oder telefonisch)
  2. Kurze Befragung zu aktuellen Beschwerden und Erkrankungen
  3. Belehrung über die relevanten Hygienevorschriften und Tätigkeitsverbote durch Klaus Schwab
  4. Ausstellung der Bescheinigung nach § 43 IfSG — sofort zum Mitnehmen

Für wen ist diese Leistung geeignet?

Für alle Personen, die in der Gastronomie, Lebensmittelherstellung oder -verarbeitung, im Lebensmittelhandel oder in Gemeinschaftseinrichtungen (Kitas, Schulen, Pflegeheime) arbeiten möchten. Folgebelehrungen alle 2 Jahre.

Kostenübernahme

Die Belehrung nach IfSG wird als ärztliche Leistung nach GOÄ abgerechnet und ist eine Selbstzahlerleistung.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Erst- und Folgebelehrung?

Die Erstbelehrung ist die erste Belehrung vor Aufnahme einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich. Üblicherweise wird sie durch das Gesundheitsamt durchgeführt — als bevollmächtigter Arzt des Landratsamts Starnberg kann Klaus Schwab die Erstbelehrung jedoch auch direkt in unserer Praxis vornehmen. Die Folgebelehrung (alle 2 Jahre) kann ebenfalls bei uns erfolgen.

Warum kann ich die Belehrung direkt in der Praxis erhalten?

Klaus Schwab ist vom Landratsamt Starnberg als bevollmächtigter Arzt für die Durchführung der Belehrung nach § 43 IfSG autorisiert. Damit können sowohl Erst- als auch Folgebelehrungen direkt bei uns in der Praxis durchgeführt werden — ohne Wartezeiten beim Gesundheitsamt.

Wie lange ist die Bescheinigung gültig?

Die Belehrung muss alle 2 Jahre erneuert werden. Bei einer Erstbelehrung muss die Bescheinigung vor Arbeitsantritt vorliegen und ist maximal 3 Monate gültig.

Was muss ich mitbringen?

Bringen Sie bitte einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Falls Sie bereits eine Bescheinigung einer früheren Belehrung besitzen, bringen Sie diese ebenfalls mit.

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Über unsere Praxis

Die Hausarztpraxis Schwab in Gauting bietet seit 1986 umfassende hausärztliche Versorgung — persönlich, kompetent und jetzt in zweiter Generation. Wir freuen uns auf Sie!

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Sprechzeiten

Am besten mit Termin — so können wir uns ganz auf Sie konzentrieren.

Allgemeine Sprechzeiten

Montag08:00 – 14:00 Uhr
Dienstag08:00 – 14:00 Uhr, 15:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch08:00 – 14:00 Uhr
Donnerstag08:00 – 14:00 Uhr, 15:00 – 18:00 Uhr
Freitag08:00 – 14:00 Uhr

Neue Patientinnen und Patienten

Wir nehmen neue Patientinnen und Patienten auf — gesetzlich und privat versichert.

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Telefonische Terminvereinbarung zu den Sprechzeiten unter 089 89 34 00 81.

Die Ärzte der Praxis

  • FA Klaus Schwab — Facharzt für Allgemeinmedizin · Praxisinhaber · Nimmt Patienten an
  • FA Jannis Schwab — Facharzt für Anästhesiologie und Intensivmedizin, AiW Allgemeinmedizin · Angestellter Arzt · Nimmt Patienten an

So erreichen Sie uns

Hausarztpraxis Schwab
Adresse: Pippinplatz 4, 82131 Gauting

Telefon: 089 89 34 00 81
Fax: 089 89 34 00 83
E-Mail: empfang@allgemeinarzt.com

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